Anhängevorrichtungen

Fachbegriffe Anhängevorrichtungen

Anhängebock

Für Lkw oder Geländewagen bauen wir spezielle Anhängeböcke. Diese sind in Höhe und Breite verstellbar und dadurch universell einsetzbar. Wahlweise können Maul- oder Kugelkupplung montiert werden.

Anhängelast

Es handelt sich hierbei um die Last, die an das ziehende Fahrzeug angehängt werden kann. Von den Automobilherstellern werden für jeden Fahrzeugtyp Anhängelasten freigegeben. Unsere Angaben beziehen sich auf die Anhängevorrichtung selbst. Die für Ihr Fahrzeug zulässige Anhängelast entnehmen Sie bitte dem Fahrzeugschein bzw. -brief (Zeile 28).

Automatiksystem

Bei einem abnehmbaren System wird die Kugel nur im Bedarfsfall angebracht, damit die Anhängevorrichtung das Erscheinungsbild des PKWs nicht beeinträchtigt. Das Automatiksystem zeichnet sich durch seine einfache Bedienbarkeit aus. Bei der Montage der Kugelstange wird diese einfach in das Aufnahmerohr gesteckt, die Verriegelung erfolgt automatisch. Ist die Kugelstange nicht montiert, kann sie z. B. im Kofferraum Ihres Fahrzeugs aufbewahrt werden. Weiteres Plus ist die Abschließbarkeit der Kugelstange.

Baujahr

Ist kein Baujahr gegeben, so gilt der jeweilige Fahrzeugtyp vom Tag seines Erscheinens bis heute bzw. bis zu seinem Auslaufen.

D-Wert

Gemäß Auflage des Gesetzgebers entfällt die Angabe der Anhängelast (GA) und des zul. Gesamtgewichtes (GF) auf dem Typenschild. Es werden nur der D-Wert und die zul. Stützlast angegeben. Anhand der Angabe des D-Wertes wird die Bandbreite bei einer Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO vergrößert. Es kann z. B., bei entsprechender Variation der Anhängelast das zul. Gesamtgewicht verändert werden, ohne dass eine neue Abnahme notwendig ist.

Der D-Wert wird wie folgt ermittelt:

D [kN], GA [kg], GF [kg]



Genehmigungen / Eintragungen

Nach neuer Regelung müssen Anhängekupplungen nach dem Anbau unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (TÜV, DEKRA etc.) abgenommen werden. Diese Vorgaben lauten:

  • Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (alle Prüfzeichen beginnen mit z.B. e1.00 - lfd. Nummer).
  • Der Anbau- bzw. Bedienungsanleitung der AHK liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abb. 30 bei.
  • Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben.

Westfalia-Anhängekupplungen erfüllen in der Regel diese Anforderungen und müssen demnach nicht abgenommen werden. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht zutreffen, ist nach wie vor eine Bescheinigung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra usw.) über den ordnungsgemäßen Anbau notwendig.

Kugel

Der Kugeldurchmesser beträgt 50 mm und entspricht DIN 74058 und ISO 1103. Der Abstand zwischen Kugelmitte und Fahrbahn beträgt bei beladenem Gespann (max. zul. Gesamtgewicht) 350 bis 420 mm.

Montage

Bei jeder WESTFALIA-Anhängevorrichtung sind die erforderlichen Befestigungsteile wie Schrauben, Laschen, etc. und eine bebilderte Anbauanleitung im Lieferumfang enthalten. Die Montage sollte von Fachpersonal durchgeführt werden.(siehe hierzu auch Genehmigungen/Eintragungen)

Montagezeiten

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der Montagezeiten nur um unverbindliche Richtwerte für unsere Produkte handeln kann, die je nach Erhaltungsstand des Fahrzeuges oder den Fähigkeiten bzw. den Erfahrungswerten des Monteurs von dem tatsächlichen Aufwand abweichen können. Unter ungünstigen Umständen kann auch ein stark von der Grundausstattung abweichender Ausrüstungsgrad die Montagezeiten negativ beeinflussen, wenn z.B. ein CD-Wechsler zur Montage der E-Anlage ausgebaut werden muss.

Stützlast

Die Stützlast ist die zulässige statische vertikale Krafteinwirkung auf die Kugel. Die zulässige Stützlast entspricht der freigegebenen Stützlast des jeweiligen Fahrzeugs (siehe Fahrzeugpapiere).

Einbauanleitung

In der Einbauanleitung wird die Installation der Elektroanlage oder der Kupplung speziell für das entsprechende Fahrzeug oder allgemein beschrieben.